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Sie SenUVK hat den Referentenentwurf für die Kapitel „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes vorgestellt und ging auf die Berliner Wirtschaft zu.

Von zentraler Bedeutung ist, dass die Belange des Wirtschaftsverkehrs nun bei allen Maßnahmen im öffentlichen Straßenland berücksichtigt werden müssen:
Flächen für den Wirtschaftsverkehr werden gesichert, der Einrichtung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen wird Vorrang eingeräumt. Eine Austauschplattform „Berliner Wirtschaftsverkehr“ soll die Kommunikation zwischen Verkehrsverwaltung und Wirtschaft verbessern und den weiteren Prozess begleiten.

Das Kapitel „Neue Mobilität“ legt nun gesetzlich fest, dass systematisch Verkehrsdaten erhoben und eine Verkehrsdatenplattform veröffentlich werden, denn die Verkehrspolitik in einer wachsenden Stadt, mit einer zunehmenden Flächenkonkurrenz der verschiedenen Verkehrsträger, wird dann auf Grundlage valider Verkehrsdaten erfolgen.

Weitere Informationen im: Referenzentwurf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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