Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ist seit 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Dreieinhalb Jahre nach dem Referendum über den Verbleib oder Ausstieg aus der Europäischen Union ist es nun soweit. Das Vereinigte Königreich ist ausgetreten. Mit dem Austritt ändern sich gründsätzliche Änderungen zum EU-Binnenmarkt, Zöllen, Dienstreisen und Visafreiheit und Ein-/Ausfuhrverboten.
Erfahren Sie alle wichtigen Änderungen im Rundschreiben des UVB
Wer es ganz genau wissen will, findet hier das komplette (1449 Seiten starke): Handels- und Kooperationsabkommen