Die Antragsfristen für das Förderprogramm des Bundes „Ausbildungsplätze sichern“ sind bis zum 15. Mai 2022 verlängert worrden.
Beantragt werden können Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den "Lockdown-II- Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen". Eine Fortsetzung der Förderung – weiterhin geknüpft an die bisherigen Fördervoraussetzungen – ist notwendig, um das Ausbildungsgeschehen auch unter den weiterhin erschwerten Rahmenbedingungen zu stabilisieren.
Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit