Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Der Arbeitgeber ist nun gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Bei der Ausgestaltung der Erfassung von Arbeitszeit bleibt auch auf der Grundlage dieses Beschlusses ein sehr weiter Gestaltungsspielraum.
Am 2. Dezember 2022 wurden die Entscheidungsgründe zu dem Beschluss veröffentlicht. Sie können diese auf der Website des BAG abrufen.