
Das Bundeswirtschaftsministerium plant, Änderungen am Strom- und Gaspreisbremsengesetz vorzunehmen, wie einem bekannt gewordenen Überblickspapier zu entnehmen ist.
Es sollen z. B. Mechanismen entwickelt werden, wie zu viel gezahlte Entlastungen zurückzufordern sind. Die Anpassungen des Strom- und GasPBG sollen am 6. März im Kabinett beschlossen werden. Die Lesungen im Bundestag sind für den 20. und 21. April, der Beschluss durch den Bundesrat für den 12. Mai angesetzt.