Der Netzwerkarbeitskreis KlimaPositiv informiert über das Auslaufen der Meldefristen und Aktualisierte FAQs und Novellierung des Gesetzgebungsverfahrens.
Ende März 2023 liefen wichtige Meldefristen in Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen aus. Zudem wurden die FAQs auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktualisiert.
Zum einen sind die Meldefristen bei Entlastungen über 150.000 Euro/Monat ausgelaufen. Die Fristen galten für Unternehmen, die erwarten, 2023 eine monatliche Entlastung über 150.000 Euro/Monat durch die Preisbremsen zu erhalten.
Zusätzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) darüber hinaus seine FAQs erweitert bzw. aktualisiert und eine Hotline für Fragen eingerichtet. Diese ist wochentags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter 0800–78 88 900 zu erreichen. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auf dieser Website des BMWK erhalten.