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Die Frist zur Anzeige der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und zur Zahlung der Ausgleichsabgabe wird bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter haben am 24. März 2020 bekannt gegeben, dass die Frist zur Anzeige der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und zur Zahlung der Ausgleichsabgabe bis zum 30. Juni 2020 verlängert wird.

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen grundsätzlich bis 31. März 2020 der BA ihre Beschäftigungsdaten anzeigen und bei nicht Erreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter zahlen. Diese Frist wird bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

Demnach wird die BA bis zum 30. Juni 2020 keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verspäteter Anzeigen einleiten und die Integrations- und Inklusionsämter werden für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben.

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