Die mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft besetzte unabhängige Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden.
Demzufolge wird der Mindestlohn
- zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro,
- zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro,
- zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und
- zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto
je Zeitstunde festgesetzt.
Alle weiteren Informationen, Begründung des Beschlusses und Prognosen finden Sie im Rundschreiben des UVB