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Die mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft besetzte unabhängige Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden.

Demzufolge wird der Mindestlohn

  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro,
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro,
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto

je Zeitstunde festgesetzt.

Alle weiteren Informationen, Begründung des Beschlusses und Prognosen finden Sie im Rundschreiben des UVB

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