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Ab 27.10.2020 müssen alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand arbeiten, auf E-Rechnung umstellen. Die elektronische Rechnungsstellung und-übermittlung bei öffentlichen Aufträgen wird zur Pflicht.

Mit der E-Rechnungs-Verordnung hat die Bundesregierung bereits 2017 die Voraussetzung dafür geschaffen, die entsprechende europäische Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des Programms „Dienstekonsolidierung Bund“.

In der konkreten Anwendung sollen E-Rechnungen als strukturierter, maschinenlesbarer XML-Datensatz übermittelt werden. Die Übersendung eines ausgefüllten PDF-Formulars via E-Mail ist nicht mehr ausreichend. In Zukunft sollen die etablierten Datenaustauschformate XRechnung oder ZUGFeRD genutzt werden, wenn diese den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. Diese hybriden Formate können sowohl von Mensch als auch von Maschine gelesen werden und ermöglichen eine medienbruchfreie Verarbeitung.

Verwaltungen erhoffen sich so einen deutlichen Effizienzgewinn durch automatisierte Weiterverarbeitung. Die offizielle Webseite zur E-Rechnung in der Bundesverwaltung von BMI und BMF ist hier erreichbar. Die Webseite stellt eine breite Informationsbasis für Rechnungssteller zur Verfügung und bietet umfangreiche FAQs.

 

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