
Ab jetzt gelten neue Regeln zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln im Überblick...
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen wie Arztbesuch, einkaufen oder der Arbeit möglich. Aber auch der Besuch von Gottesdiensten, der PartnerIn/des Partners oder Versorgung von Tieren. Auch Verkaufsstellen, die Lebenmittel, Tabak, Alkohol oder Drogeriebedarf dürfen weiterhin öffnen.
Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte, Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte (Flohmärkte), Spezialmärkte und Volksfeste sind verboten, genauso wie der Verkauf von Feuerwerk. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen.
Für den Zeitraum vom 24. Dezember bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 sind private Veranstaltungen nur im Kreise von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen von bis zu vier weiteren Haushalten gestattet wobei eine Personenobergrenze von fünf zeitgleich anwesenden Personen gilt und deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
Den 31. Dezember erwischt es besonders hart. So sind nicht nur Versammlungen verboten, sondern auch der Ausschank, Abgabe und Verkauf von Alkohol von 14 Uhr bis 06 Uhr morgens.
Die neuen Regelungen gelten bis zum 10.01.2021. Eine Übersicht aller wichtiger Regelungen finden Sie hier: Neufassung der Vorschriften für Berlin und Brandenburg
Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:
Gesetz- und Verordnungsblatt für Brandenburg
Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften