
Die neuen Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für 2021 sind da. Hier erfahren Sie alles wie viel Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten.
Selbstverständlich hoffen wir, dass niemand Kurzarbeitergeld anmelden muss. Aber im Falle dessen, bieten wir in unserem Artikel Alles zum Kurzarbeitergeld alle Anträge und Informationen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber benötigen können.
Tabellen zum Anmelden des Kurzarbeitergeldes 2021:
- Erster Bezugsmonat 67/60%
- Ab viertem Bezugsmonat 77/70%
- Ab siebtem Bezugsmonat 87/80%
- Auszubildende/Geringverdiener erster Bezugsmonat, 67/60%
- Auszubildende/Geringverdiener ab vierten Bezugsmonat, 77/70%
- Auszubildende/Geringverdiener ab siebten Bezugsmonat 87,80%
Die Tabellen werden nicht mehr im Wege der Verordnung durch das Bundesarbeitsministerium bekannt gemacht, sondern nur noch durch die Bundesagentur für Arbeit.
Alles über die neuen Weisungen zum Kurzarbeitrgeldes 2021 erfahren Sie im Artikel hier