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Eine Corona-Arbeitsschutzverordnung ist kontraproduktiv und entwertet partiell die gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände zur verstärkten Nutzung mobiler Arbeit vom vergangenen Freitag.

Im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard sowie in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel ist alles Erforderliche für einen wirksamen Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus geregelt.

Hier haben sich die Experten aus den verschiedenen Bereichen auf effektive und praktikable Regelungen verständigt. Diese Verständigung wird an einigen Stellen durch den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf des BMAS aufgekündigt. Die Verordnung bedeutet für die Wirtschaft unnötige Verschärfungen im Infektionsschutz.

Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg begrüßt die Streichung der Anforderung an Betriebe, ihre Maßnahmen an den 7-Tages-Inzidenzwert anzupassen, ebenso wie der Paragraph zu Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes.Der Arbeitgeber hätte bspw. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt, wenn er die Gefährdungsbeurteilung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig aktualisiert und dokumentiert hätte oder den Beschäftigten die genannten Gesichtsmasken nicht zur Verfügung stellt.

Die Verordnung tritt ab dem 27.01.2021 in Kraft und gilt bis zum 15.03.2021. Die gesamte Verordnung finden Sie hier

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