
Bis zum 14.02.2021 gelten die bisherigen Beschränkungen weiter. Von besonderer Bedeutung ist die zum 15. März befristete Verordnung MitarbeiterInnen ins Home Office zu schicken, wenn dies Möglich ist.
Wegen der schleppenden und bürokratischen Gewährung und Auszahlung der Überbrückungshilfen soll die Überbrückungshilfe III des Bundes vereinfacht werden und Abschlagszahlungen deutlich angehoben werden.
Da in dem Beschlusstext einmal mehr auf die 50-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner abgestellt wird und nach Einschätzung namhafter Experten diese in den Wintermonaten kaum erreichbar ist, muss man leider davon ausgehen, dass sich zumindest bis Ostern nichts Wesentliches ändern wird.
Damit fehlt es auch weiterhin an einer Perspektive für die besonders vom Lockdown betroffenen Branchen. Den kompletten Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 finden Sie hier