Der polnische Inzidenzwert liegt deutlich über 300. Das gesamte polnische Staatsgebiet ist daher seit Sonntag, 21. März 2021 zum Risikogebiet zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft.
Dadurch werden die geltenden Einreiseregelungen deutlich verschärft. Einreisende sind damit verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen ärztlichen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Coronavirus-Infektion zu erbringen und sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben.
Ausnahmen gelten unter anderem für Grenzgänger und Grenzpendler, die zum Zweck ihrer Berufsausübung regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich aus einem Risikogebiet einreisen bzw. in ein Risikogebiet ausreisen. In Brandenburg gilt, ergänzend zu den Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung und der SARS CoV-2-Quarantäneverordnung dazu die folgende Weisung:
Grenzgänger und Grenzpendler müssen
- bei der Einreise einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis im Land Brandenburg mitführen,
- sich zweimal wöchentlich testen lassen und ein ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Coronavirus-Infektion mitführen. Selbsttests sind demnach dafür nicht ausreichend. Liegt bei Einreise noch kein ärztlicher Nachweis vor, sind Beschäftigte verpflichtet eine Testung noch vor der Arbeitsaufnahme vornehmen zu lassen.
Eine Übersicht der wichtigsten Regelungen bei Einreisen aus Risiko-Hochinzidenz und Virusvariantengebieten haben die UVB Ihnen hier zusammengestellt.