Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 22. September einen Beschluss gefasst und sich auf mehrere Punkte geeinigt.
Spätestens ab dem 1. November 2021 gewähren die Länder den Personen, die als Kontaktperson oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einer wegen COVID-19 behördlich angeordneten Quarantäne keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, keine Entschädigung mehr. Voraussetzung ist, dass eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung vorliegt und die Impfung mit einem auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts gelisteten Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte. Die Entschädigung wird weiterhin Personen gewährt, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Quarantäne oder dem Tätigkeitsverbot keine öffentliche Impfempfehlung vorlag oder sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird.