
Aufgrund vielfacher Rückfragen möchten wir Ihnen einen Überblick über die zulässigen Testnachweise geben.
Die Erfüllung der 3G-Regelung nach § 28b IfSG obliegt dem Arbeitnehmer, er ist somit für die Vorlage des Nachweises verantwortlich
Weitere Informationen zu dem Thema können Sie dem Rundschreiben der Vereinigung der Unternehmensverbände entnehmen: PDF-Download