Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe bis Ende März 2022 fortgeführt wird.
Die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe IV entsprechen grundsätzlich die der Überbrückungshilfe III Plus. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu dem Referenzmonat aus 2019 antragsberechtigt.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums