
Die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senates ist am 1. Oktober in Kraft getreten und beinhaltet im Wesentlichen die vorherigen Maßnahmen.
Darin wird unter anderem auf die fortbestehende Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Öffentlichen Verkehrsmitteln und Arztpraxen hingewiesen.
Die komplette Verordnung können Sie hier nachlesen.