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der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung beschlossen.

Teil des Gesetzes sind Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz, die eine Virtualisierung der Betriebsratsarbeit ermöglichen. Befristet bis zum 31. Dezember 2020 ist eine Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie eine Durchführung von Betriebsversammlungen mittels audiovisueller Einrichtungen möglich. Dies soll entsprechend auch für Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse gelten. Die Regelung zum Betriebsverfassungsgesetz treten rückwirkend mit Wirkung zum 1. März 2020 in Kraft.

Ferner hat der Bundesrat am 15. Mai 2020 das Sozialschutz-Paket II beschlossen. Unter anderem wird damit ermöglicht, ehrenamtliche Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit durch Nutzung elektronischer Kommunikation in die Verfahren und die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Auch sonstige Verfahrensbeteiligte können danach per Bild- und Tonübertragung beteiligt werden.

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