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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat sein Jahresgutachten 2020/2021 vorgestellt und zeigt, wie die Wirtschaft die Krise als Chance nutzen kann.

Ausgewählte Ergebnisse im Überblick:

Konjunktur: Erholung hängt vom Pandemieverlauf ab

  • Unter der Annahme, dass das Infektionsgeschehens mit begrenzten Eingriffen unter Kontrolle gehalten werden kann und kein umfangreicher Shutdown wie im Frühjahr 2020 notwendig wird, prognostiziert der Sachverständigenrat für das Gesamtjahr 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 5,1 Prozent.
  • Für 2021 ist eine verlangsamte Fortsetzung der begonnenen Erholung mit einer Zunahme des BIP um 3,7 Prozent zu erwarten. Das Vorkrisenniveau des 4. Quartals 2019 wird wohl nicht vor Anfang des Jahres 2022 wieder erreicht werden.

Gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorgehen

  • Die Stärkung des EU-Binnenmarkts kann die Resilienz für zukünftige Krisen erhöhen. Dazu können stärker diversifizierte Lieferketten und eine europäische Lagerhaltung Beiträge leisten.

Klimaschutz als industriepolitische Chance

  • Der Abbau verzerrender Anreize durch eine Energiepreisreform bei gleichzeitiger Stärkung der CO2-Bepreisung kann die Koordinationsfunktion des Marktes stärken.

Produktivitätswachstum durch Innovation: Digitalisierung vorantreiben

  • Private Innovationsausgaben sind in Deutschland auf Großunternehmen konzentriert. Innovations-und Diffusionsanreize kleiner und mittlerer Unternehmen sollten gestärkt werden.
  • Die Pandemie hat Defizite in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens und des Bildungssystems aufgezeigt. Diese gilt es, rasch und konsequent abzubauen.

Das gesamte Jahresgutachten finden Sie hier


Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung betont zu Recht die Unwägbarkeiten, die hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung durch die erneut steigenden Infektionszahlen für die kommenden Monate bestehen. Der Effekt des aktuellen Teil-Lock-Downs ist allerdings bereits in der Prognose berücksichtigt, die ein deutlicher Warnhinweis an die Politik ist. Selbst bei einer vorteilhaften Entwicklung des Infektionsgeschehens müssen die richtigen Rahmenbedingungen für einen anhaltenden und nachhaltigen Aufschwung dringend geschaffen werden, um die Wachstumsdynamik zu befördern.

Zum einen ist für die Krisenbewältigung weiterhin staatliches Handeln in Form von Unterstützungsprogrammen gefragt, insbesondere in den weiterhin stark eingeschränkten Branchen. Diese Unterstützung muss aber temporärer Natur sein und mit einem Ausstiegsszenario verbunden werden, wie auch der SVR betont. Die Prognosen für das staatliche Defizit zeigen das Ausmaß der Aufgaben, welche die öffentlichen Haushalte finanzieren müssen. Nach der Corona-Krise ist es aber wichtig, die Haushalte – entsprechend des Tilgungsplans – wieder zu konsolidieren. Zum anderen wird es entscheidend sein, den Spielraum für unternehmerisches Handeln zu gewährleisten und im Rahmen eines umfassenden Belastungsmoratoriums Steuererhöhungen und einschränkende Gesetzgebungsinitiativen (zum Beispiel Lieferkettengesetz, Recht auf Homeoffice) zu vermeiden.

Zu Recht betont der SVR, dass zukünftig die mit dem digitalen Wandel verbundenen Potenziale für Produktivitätswachstum besser genutzt werden sollten. In Deutschland besteht trotz des Digitalisierungsschubs im Zuge der Corona-Pandemie ein deutliches Investitionsdefizit in diesem Bereich.

Es ist richtig und wichtig, dass der SVR Vorschläge zur Tragfähigkeit und langfristigen Finanzierung der Rentenversicherung vorlegt. Der akute Handlungsbedarf, den der SVR im Bereich der Alterssicherung ausgemacht hat, ist zweifelsohne gegeben. Die Politik muss die Reformvorschläge des SVR ernst nehmen und sich den notwendigen Reformen nun auch stellen. Der Vorschlag des SVR, das Renteneintrittsalter an die steigende fernere Lebenserwartung zu koppeln, ist hier besonders wichtig. Wenn die Lebenserwartung erfreulicherweise steigt, muss auch das Renteneintrittsalter steigen. Zudem ist eine sofortige Reaktivierung des Nachholfaktors, wie vom SVR vorgeschlagen, sinnvoll.

Das gesamte Jahresgutachten finden Sie hier

 

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