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Das Land Berlin hat ein neues Programm aufgestellt zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten…

die keinen Zugang zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen haben. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm V können ab Montag, 18. Mai 2020, 09:00 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden, hier finden Sie auch weitere Informationen.

Im Mittelpunkt der Förderung steht der KfW-Schnellkredit. Soweit dieser in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 % zu beantragen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt werden kann. Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, kann alternativ zum Tilgungszuschuss ein Zuschuss gezahlt werden.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres). In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt werden. Erste Auszahlungen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,

• welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
• mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
• mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
• die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die auf der IBB-Internetseite angegebenen Kontaktdaten wenden.


 Zum Start der Soforthilfe V in der kommenden Woche sagt IHK-Präsidentin Beatrice Kramm:

 


„Die Soforthilfe V ist sicher eine sinnvolle Ergänzung bisheriger Programme, vermag aber nicht die Förder- und Gerechtigkeitslücke für den Mittelstand zu lösen. Die mittelständischen Unternehmen werden weiter Richtung Kredite gelotst, während andere Betroffene ohne Umwege direkte Zuschüsse erhalten bzw. zum großen Teil schon erhalten haben. Mittelständler müssen dagegen als Kreditnehmer erst abgelehnt werden, bevor sie auf Zuschüsse hoffen können. Auch Tilgungszuschüsse sind sicher hilfreich, ändern aber nichts daran, dass sich die Betriebe zunächst verschulden müssen – ohne zu wissen, ob und in welcher Höhe sie am Ende bei der Tilgung entlastet werden. Das reicht nicht. Für den Berliner Mittelstand ist ein Zuschusssystem erforderlich, das die Unternehmer aus ihrer Rolle als Bittsteller entlässt und sie nach klar definierten Kriterien zu Anspruchsberechtigten macht. Kredite helfen häufig nur bedingt, da nicht in allen Branchen Nachholeffekte möglich sind und die Betriebe nach der Krise mit einem Berg Schulden den Neuanfang schaffen müssen.“

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