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Britische Staatsangehörige, welche bis zum 31.12.2020 von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht haben, erhalten einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Betroffene britische Staatsangehörige haben bis zum 30. Juni 2021 Zeit, ihren Aufenthalt bei der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen, um ein Aufenthaltsdokument zu erhalten.

Für weitere Informationen senden wir anbei einen Informationsflyer des BMAS und BMI, sowie eine umfassende Informationsbroschüre des BMI. Diese ist available in Englisch too.

Außerdem ist auf der Website des BMAS eine FAQ-Liste zur Beschäftigung sowohl britischer Staatsangehöriger in Deutschland als auch deutscher Staatsangehöriger im Vereinigten Königreich abrufbar.

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