
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung trat am 29.9. in Kraft.
Die Verordnung sieht vor, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (Absenkung der Mindestquorums auf 10 %, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden, Zugang der Zeitarbeit zum Kurzarbeitergeld) und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Die Stichtagsregelung zum 30. September 2021 für die Einführung der Kurzarbeit wird damit aufgegeben.
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