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Das Bundesministerium für Finanzen klärt über Steuerbefreiung während der Gültigkeit des 9-Euro-Tickets auf.

Die Bundesregierung hat angesichts stark gestiegener Energiepreise ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen, welches u. a. die Einführung des sog. „9-Euro-Ticket“ vorsieht. Mit diesem Ticket wird die Möglichkeit geschaffen, ab dem 01.06.2022 für drei Monate bis einschließlich 31.08.2022, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit für einen Betrag von 9,00 Euro je Monat zu nutzen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn oder anderer Bahnen oder Fernbusbetreiber ist die Nutzung des 9-Euro-Tickets hingegen nicht möglich.
Durch das BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022 soll die Rechtspraxis Klarheit über die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz (EStG) während der Gültigkeitsdauer des 9-Euro-Tickets erlangen.

Hier können Sie das Schreiben auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen einsehen

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