
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf: der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat nicht einfach eine Online-Schulung anstatt einer Präsenzveranstaltung vorschreiben.
Vor Gericht erstritt eine Personalvertretung erfolgreich die Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die für zwei Mitglieder aus Anlass ihrer Teilnahme an einer Präsenzschulung entstanden waren.
Wird die vorliegende Entscheidung rechtskräftig, werden in aller Regel Webinare als Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr in Betracht kommen. Mit den Argumenten „höherer Lerneffekt“ und „schlechtere Diskussionsmöglichkeit“ lässt sich im Vergleich Präsenzveranstaltung versus Webinar praktisch jede Präsenzveranstaltung als die (angebliche) qualitativ höherwertigere würdigen.
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