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 Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.

Demzufolge wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € brutto und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde festgesetzt. Für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission war es wichtig, dass der Mindestlohn nach dem politischen Eingriff mit der Anhebung auf 12,00 € pro Stunde zum 1. Oktober 2022 nicht innerhalb kurzer Zeit erneut außerordentlich steigt.

Den Beschluss können Sie auf der Website der Mindestlohnkommission herunterladen.

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