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Seit dem 1. Juli muss die Kurzarbeit laut Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder durch den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vermieden werden.

Befindet sich der Betrieb bereits vor dem 30. Juni 2023 in Kurzarbeit und ist auch im Juli 2023 Kurzarbeit geplant, sollte nach den nun wieder geltenden Regelungen bei bestehenden betrieblichen Arbeitszeitkonten die Kurzarbeit im Juli zunächst ausgesetzt und die negativen Arbeitszeitsalden aufgebaut werden.

Das Bundesarbeitsministerium hat sich eingeschaltet und hält es für vertretbar, im laufenden Kug-Bezug auf die Einbringung von negativen Arbeitszeitsalden zu verzichten, da die Einbringung im laufenden Kug-Bezug für die Betriebe und deren Beschäftigte unzumutbar wäre. Das Bundesarbeitsministerium ist daher mit der BA übereingekommen, dass die BA bei laufenden Fällen (d.h. vor dem 1. Juli 2023 begonnene und nicht länger als drei Monate unterbrochene Kurzarbeitergeldfälle) die Einbringung von Minusstunden nicht einfordern wird.

Die aktualisierte FAQ-Kurzarbeit der BDA können Sie hier als PDF herunterladen
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