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Der Netzwerkarbeitskreis Personal & Ausbildung informiert über das neue SV-Meldeportal, welches die Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern sv.net ablöst.

Die Sozialversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.

Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) hat nunmehr die Webpräsenz www.sv-meldeportal.de freigeschaltet und wird diese sukzessive mit den aktuellsten Informationen versorgen.