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Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf: der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat nicht einfach eine Online-Schulung anstatt einer Präsenzveranstaltung vorschreiben.

Vor Gericht erstritt eine Personalvertretung erfolgreich die Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die für zwei Mitglieder aus Anlass ihrer Teilnahme an einer Präsenzschulung entstanden waren.

Wird die vorliegende Entscheidung rechtskräftig, werden in aller Regel Webinare als Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr in Betracht kommen. Mit den Argumenten „höherer Lerneffekt“ und „schlechtere Diskussionsmöglichkeit“ lässt sich im Vergleich Präsenzveranstaltung versus Webinar praktisch jede Präsenzveranstaltung als die (angebliche) qualitativ höherwertigere würdigen.

Den gesamten Artikel können Sie auf der Website von Human Resources Manager lesen.

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