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Die Erarbeitung der modernisierten Standardberufsbildpositionen ist abgeschlossen und werden rechtsverbindlich für jedes Neuordnungsverfahren.

Diese Berufsbildpositionen sind als Mindestanforderung zu verstehen und während der gesamten Ausbildung zu vermitteln. Sie sollen die Auszubildenden am Ende ihrer Ausbildung befähigen, eigenverantwortlich zu handeln, sich möglichst breit qualifizieren zu können und damit gut gewappnet zu sein für das weitere berufliche Wirken.

Komplexer werdende Arbeitsprozesse und aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt, die ein höheres Verständnis in Kommunikation, in Gesundheit und Umweltschutz sowie im sicheren Umgang mit Daten bedingen, machten die Modernisierung der Standardberufsbildpositionen notwendig.

Die Neuordnungsverfahren treten zum 01.08.2021 in Kraft, der BIBB empfiehlt den ausbildenden Betrieben und beruflichen Schulen die Neuerungen bereits ab jetzt zu kommunizieren.

Die Standardberufsbildpositionen umfassen folgende vier Bereiche:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit (erweitert)
  • Digitalisierte Arbeitswelt (neu)

Hier finden Sie eine Erläuterung der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Eine Empfehlung der Anwendung der Standardberufsbildpositionen in der Ausbildungspraxis finden Sie hier.

 

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