
Am 29. September wurde die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Neufassung trat am 30. September in Kraft. Die bundesweit einheitlich geregelten Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten bleiben im Wesentlichen unverändert. Mit der Neufassung wurde die Einreisequarantäne bis einschließlich 10. November 2021 verlängert. Für nicht geimpfte und nicht genesene Einreisende aus Hochrisikogebieten gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Eine vorzeitige Beendigung ist durch einen negativen Test frühestens am fünften Tag nach Einreise möglich. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten beträgt die Quarantänedauer 14 Tage.
Hier können Sie die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung als PDF downloaden