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Netzwerk Großbeerenstraße Informiert: Alles was sie über das Kurzarbeitergeld wissen müssen plus die nötigen Unterlagen zum beantragen als Download.

Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Das Bundeskabinett hat die 2. Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Sie ist seit dem 24.03.2021 in Kraft.

 

Pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld
Die neuen Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für 2021 sind da. Hier erfahren Sie alles wie viel Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten.

 

Neue Weisungen zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit hat für 2021 neue Regelungen für das Kurzarbeitergeld herausgegeben. Änderungen gibt es vor allem beim Erholungsurlaub.

 

Förderung von Weiterbildung bei Kurzarbeit
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziell entlastet und unterstützt. Besonders KMUs können hier stark profitieren...


Update 06.05.2020
Checkliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld
da bei der Agentur für Arbeit vermehrt unvollständige Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes eingehen und damit eine zügige Bearbeitung der Anträge erschwert wird, hat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg für Arbeitgeber und Steuerbüros eine Checkliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt, die wir als Anlage beigefügt haben. Diese Checkliste soll Ihnen das Ausfüllen des Antrags erleichtern.

Des Weiteren hat die Bundesagentur für Arbeit unter anderem das Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfacht. Alle Informationen dazu finden Sie im UVB Rundschreiben Hinweise für die Beantragung von Kurzarbeitergeld


Update 21.04.2020
Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
die Bundesregierung hat am Montag, 20. April 2020, die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (KugBeV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Verordnung verlängert die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate. Damit können auch Unternehmen, die die zwölfmonatige Bezugsdauer bereits im Januar, Februar oder März 2020 voll ausgeschöpft haben, ab dem 01. April erneut Kurzarbeitergeld nutzen, ohne eine dreimonatige Wartefrist erfüllen zu müssen.
Alle weitere Informationen erhalten Sie im Rundschreiben des UVB Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Die wegen der Coronakrise eingeführten neuen Regeln für das Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend bereits ab 1. März. Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.

Zu Ihrer weiteren Information finden Sie zwei Videos über das Kurzarbeitergeld hier

Einen – nicht verbindlichen – Rechner zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie hier

Informationen:
Rundschreiben UVB: Weisung der BA zur Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit Update: 31.03.2020

Original der BA: Weisung Verbesserungen für das Kurzarbeitergeld Update: 30.03.2020


Anträge

Checkliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

Antrag Anzeige über Arbeitsausfall - Bundesagentur für Arbeit

Antrag Kurzarbeitergeld Abrechnungsliste / Pauschalierte SV-Erstattung

Kurzantrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Muster Vereinbarung zur Kurzarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitszeitnachweis


Allgemeines:
Kurzpräsentation des Kurzarbeitergeldes

Merkblatt Kurzarbeitergeld - Für Arbeitgeber und Betriebsvertretungen

Merkblatt Kurzarbeitergeld - Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

 

 

 

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