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Mit dem Gesetz werde der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöht. Zum Ausgleich werden außerdem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Auf folgende Änderungen möchten wir hinweisen:

  • Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags im Jahr 2021. Die Grundfreibeträge steigen damit von 9.408 Euro (2020) auf 9.744 Euro (2021) und 9.984 Euro (2022) (Seiten 7, 10 und 23 der Anlage).
  • Verschiebung des Einkommensteuertarifs um die voraussichtliche Inflationsrate von 1,52 % für das Jahr 2021, aber nur noch um 1,17 % für das Jahr 2022 (Seiten 7, 10 und 23 der Anlage).
  • Im Jahr 2022 greift die zweite Stufe des Einkommensteuertarifs ab einem Einkommen von 14.927 Euro (14.975 Euro im Regierungsentwurf), der Spitzensteuersatz von 42 % ab einem Einkommen von 58.597 Euro (58.788 Euro im Regierungsentwurf) und der Höchststeuersatz von 45 % ab einem Einkommen von 277.826 Euro (278.732 Euro im Regierungsentwurf) (Seite 10 der Anlage).

Nach dem Beschluss des Bundestages muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Der komplette Gesetzentwurf hier: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien

 

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