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Die Bundesregierung hat einheitliche Standards zum Schutz der Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz beschlossen.


Update 13.05.2020
Regelungen zum Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie
Am 16.04.2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Arbeitsschutzstandards vorgestellt hat. Nachfolgend geben wir Hinweise dazu, wie sich der Arbeitsschutzstandard in das bestehende Regelungssystem im Arbeitsschutz einfügt. Alles dazu lesen Sie im Rundschreiben der UVB


Danach muss der Arbeitsschutz zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. Der Arbeitsschutzstandard wird dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst. Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, wobei Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beraten und bei der Unterweisung unterstützen.

Alle Informationen erhalten Sie hier im Rundschreiben: Bundeseinheitlicher SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschlossen

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